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Promotion und Habilitation

Promotion und Habilitation in Soziologie

Promotion und Habilitation regelt die Philosophische Fakultät I. Dort finden Sie Ordnungen, Formulare und Ablauf:

Über die Zulassung zur Promotion und zur Habilitation in Soziologie entscheidet der Prüfungsausschuss des Instituts.

Kumulative Promotion

Statt einer Monographie können Sie eine kumulative Dissertation einreichen, die aus mehreren Fachaufsätzen besteht. Welche Anforderungen dabei gelten, regeln die Durchführungsbestimmungen für kumulative Dissertationen in der Soziologie (2022; siehe unten).

Durchführungsbestimmungen für kumulative Dissertationen
Soziologie_kumDiss_2022.pdf (79,1 KB)  vom 13.10.2022

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