Kontakt

Prof. Dr. Christian Papilloud

Telefon: 0345 55-24250
Telefax: 0345 55-27150

Raum E.58.0
Emil-Abderhalden-Str. 26–27
D-06099 Halle (Saale)

Fragen zu Prüfungen, Anerkennung von Leistungen etc. in der Büro-Sprechstunde (nach Voranmeldung in StudIP)

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Studium und Prüfungsausschuss

Angelegenheiten

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für:

  • die Gewährung von Nachteilsausgleichen;
  • die Anrechnung von Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden;
  • die Anrechnung von Leistungen, die in anderen Studiengängen erbracht wurden;
  • Beschwerden von Studierenden bezüglich der Bewertung von Studien- und Modulleistungen
  • Anmeldung von BA- und MA-Abschlussarbeiten

Der Ausschuss berät berät zu den obigen Angelegenheiten und darüber hinaus zu weiteren Fragen, die Studienprogramme Soziologie Bachelor 60 LP / 90 LP / 120 LP; Politikwissenschaft und Soziologie 180 LP sowie Soziologie Master 45-75 LP /120 LP betreffend.

Ansprechpartner für den Erstkontakt ist:

Weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:

Formulare

  • Eidesstattliche Erklärung
    Die eidesstattliche Erklärung (hier: Stand August 2025) ist allen eigenständig verfassten schriftlichen Arbeiten beizufügen.
  • Auf den Seiten des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät I finden Sie folgende Formulare:
    • 3. Versuch / 2. Wiederholung von Modulprüfungen
    • Abschlussarbeiten (BA/MA)
    • Abschlusszeugnis
    • Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung (StPO) oder der Hochschule / Einstufung
    • BAföG-Bescheinigung nach § 48
    • Krankheit zum Prüfungstermin
    • Masterbewerbung
    • Meldung an die Kindergeldstelle über Studienabschluss

Auf den Seiten des Prüfungsamts finden Sie darüber hinaus wichtige Informationen zu Prüfungsangelegenheiten und der Anerkennung von Leistungen. Bitte rufen Sie unbedingt diese Seiten auf, bevor Sie sich an unserem Institut einschreiben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen während unserer Sprechzeiten gene zur Verfügung.

Vorgehensweise bei der Anerkennung von Modulen und bei der Einstufung bei Studiengangs- oder Universitätswechsel

  1. Formulare von den Seiten des Prüfungsamtes herunterladen (Anrechnung/Einstufung)
  2. Formulare ausfüllen
  3. Anerkennung der Leistungen von den Modulverantwortlichen bestätigen lassen
  4. Unterschrift vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des IFS einholen

Wer kann meine Abschlussarbeit betreuen? (BA und MA)

Zur Themenfindung für Ihre BA- oder MA-Arbeit und für deren Betreuung bzw. Begutachtung können Sie gerne auf die in der Liste der "Betreuungsberechtigten für BA- und MA-Arbeiten" erfassten Ansprechpartner zugehen - siehe die grüne Spalte rechts auf dieser Webseite. Die Liste enthält die Themenschwerpunkte der einzelnen Mitarbeiter.

Nach Beschluss des Institutsvorstands (18.11.2014) muss mindestens ein Professor am Institut für Soziologie als Gutachter für eine Master-Abschlussarbeit fungieren.

Ansprechpartner / Fachstudienberatung

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